Das BlueSky Energy Beteiligungsmodell und Genussrechte
Die nachhaltige und sichere Batterietechnologien – Expansion. Informieren Sie sich jetzt über die Neuauflage und lassen Sie sich vormerken. Die Anzahl ist auch dieses Mal begrenzt.
Die Eckdaten
Die in Österreich gefertigte Salzwasserbatterie ist die umweltfreundlichste und sicherste Batterietechnologie, kombiniert mit der neu entwickelten Carbocap Batterietechnologie ergeben sich weltweite Marktchancen.
Wir begeben Genussrechte über gesamt 2 Mio. EURO .
Mit den Genussrechten Nachhaltige und sichere Batterietechnologien werden folgende Ziele finanziert:
- Expansion von BlueSky Energy: Marketing und Vertrieb der Speicherprodukte GREENROCK, Vigos und Cel-3050
- Entwicklung eines Hybridspeichers aus Salzwasserbatterien und Carbocap Technologie – das Beste aus zwei Welten vereinen.
Beteiligung am Unternehmenserfolg: Für Schnellentschlossene winken zusätzliche Extras.
Interesse? Wir merken Sie gerne vor und informieren Sie vorab über Konditionen und Vorkaufsrechte.
Das war 2020: Genussrechte grüne Batterien:
Alle Details finden Sie im nachfolgenden Downloadbereich und im Genussrechtsvertrag.
Die häufigsten Fragen zu den Genussrechten Grüne Batterie
Wir haben hier für Sie einige Fragen zusammengefasst, die Sie sich womöglich stellen werden.
Mit gegenseitiger Vertragsunterzeichnung und Eingang der Zahlung werden auch Ihre Gutscheinrechte für den Kauf von BlueSky Energy Stromspeicherprodukten aktiviert. Wenn Sie eine Bestellung tätigen, bitten wir Sie um die Referenzangabe: Gutschein/e Genussrecht für Vor- und Zuname Genussrechtsbesitzer*in. Bereits im Auftrag werden die Gutscheine berücksichtigt und der verminderte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Vorgehensweise ist unabhängig davon, ob Sie Elektroinstallateur oder Endkunde sind. Bei den Genussrechten aus dem Jahr 2021 sind die Gutscheine limitiert auf die ersten 500 Genussrechte aus dem Kontingent oder längstens für Verträge, die bis zum 15. April 2021 gezeichnet wurden.
1. Sichten Sie die Unterlagen. Sie können alle Dokumente von dieser Seite herunterladen oder unter invest@bluesky-energy.eu oder Tel. 0043 7200 10188-45 anfragen.
2. Befüllen Sie den Genussrechtsvertrag mit Ihren Daten und senden Sie ihn an: invest@bluesky-energy.eu. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt.
3. Sie erhalten den gegengezeichneten Vertrag von uns
4. Der Vertrag ist rechtsgültig.
5. Wir bitten um Zahlung laut Vertragsvereinbarung.
6. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Bestätigung unsererseits.
Der Wertgutschein kann jederzeit während der Laufzeit des Genussrechtsvertrages eingelöst werden.
Privatpersonen und juristische Personen, wie zum Beispiel GmbHs, können Genussrechte erwerben.
Ja, wir stellen Ihnen frei Ihren Gutschein an Ihnen nahestehende Personen zu übertragen.
Nein. Wir haben sowohl die Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetzes als auch die Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz zu befolgen. Deshalb sind wir verpflichtet, die Identität aller unserer Genussrechtsinhaber zu überprüfen. Darüber hinaus sind wir bei Beträgen über EUR 15.000,– verpflichtet, die Bestimmungen über Maßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Dazu müssen wir die Identität des Anlegers überprüfen und benötigen für das Zustandekommen des Genussrechtsvertrags die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Für Verträge zum Genussrecht gilt, dass Investitionsbeträge pro Genussrechtsinhaber grundsätzlich mit einem Betrag von EUR 5.000,– pro Jahr beschränkt sind. Bei EUR 5.000,– übersteigenden Beträgen ist vom Genussrechtsinhaber auf einem eigenen Formblatt bei Abschluss des Genussrechtsvertrages zu erklären, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über 12 Monate gerechnet) oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.
Das Genussrecht ist eine Forderung gegenüber der BlueSky Energy GmbH, die in die Verlassenschaft des(r) Verstorbenen fällt. Das heißt, diese Forderung bleibt aufrecht und geht auf die gesetzlichen Erben über.
Nein, die Übertragung des Genussrechts ist ausgeschlossen.
Die BlueSky Energy GmbH ist nicht insolvenzgefährdet. Das Unternehmen wurde 2014 gegründet und ist jedes Jahr gewachsen. Wir sind ein stabiles und erfolgreiches Unternehmen, welches von den Eigentümern mit einem guten Eigenkapitalpolster ausgestattet wurde. Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen in der Branche erzielen wir durch kontrolliertes Wachstum ein positives Jahresergebnis.
Die Genussrechtsinhaber bekommen von uns umfassende Informationen, jährlich die aktuellen Bilanzkennzahlen sowie die Möglichkeit, sich persönlich in unserem Betrieb über den Fortgang der Geschäfte genau zu informieren. Es besteht völlige Transparenz.
Rein rechtlich wird bei einer Insolvenz die Forderung aus dem nachrangigen Kapital (Genussrecht) nach Rückerstattung des nicht nachrangigen Fremdkapitals (z. B. Bankkredite) abgegolten. Dies führt in der Regel zum Verlust eines Teiles oder auch des gesamten Kapitals für den Genussrechtsinhaber.
Nach Ablauf von 5 Jahren wird das Nominale des Genussrechts, samt in diesem Jahr aliquot anfallender Gewinnanteil, an den Genussrechtsinhaber überwiesen und der Genussrechtsvertrag endet.
Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziert nachrangiges Darlehen“ – im Rahmen des am 1.9.2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetzes. Wir haben damit eine auch rechtlich saubere Lösung gefunden.
Grundsätzlich sind Gewinnerträge zu versteuern. Wenn Sie jedoch nicht selbständig erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,– pro Jahr steuerfrei beziehen. Geht Ihr zusätzliches Einkommen über EUR 730,– hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Bei Unklarheiten oder wenn Sie als Investor nicht österreichischem Steuerrecht unterliegen empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.
Eine Barablöse ist nicht möglich.