Unsere Kunden sind bereits überzeugt
„Ich hoffe wir sind noch nicht zu spät dran Genussrechte zu zeichnen. Zwei davon gehören unseren Kindern.“
Familie S.
„Ganz besonders freut es mich, dass die Produktion schon diesen Herbst in Österreich starten soll. Alles Gute für den Produktionsstart.“
Kundenstimme Oberösterreich
„Sie haben mich überzeugt. Ich finde Ihr Produkt und Ihre Strategie wirklich sehr überzeugend. Sie können meinen drei Genussrechten gerne noch ein weiteres hinzufügen.“
Kundenstimme Wien
„Ich bin sehr angetan von Ihrem Investment System und möchte mich gerne mit Genussrechten beteiligen.“
Kundenstimme Oberösterreich
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne.
Das BlueSky Energy Beteiligungsmodell und Genussrechte
Regionale Fertigung grüner Batterien mit Wertschöpfung im Land
Grüne Batterien regional gefertigt. Wir begeben Genussrechte und schaffen Wertschöpfung im Land. Investieren und am Unternehmenserfolg teilhaben.
Der Markt verlangt nach unserer grünen Batterietechnologie und wir können aufgrund von limitierten Fertigungskapazitäten seitens unseres Lieferanten nur mit Wartezeiten an unsere Kunden liefern. Aus diesem Grund wollen wir die Fertigungskapazitäten nachhaltig steigern und regional im deutschsprachigen Raum etablieren.
Gemeinsam haben wir die einzigartige Chance, die Kosten der Batteriezellen wesentlich zu senken und die umweltfreundliche Salzwasser-Batterietechnologie als die führende Alternative zu Blei- oder Lithium Batterien zu forcieren.
Da wir als privates Unternehmen unabhängig bleiben wollen und keine Abhängigkeiten von Investmentfonds, dem globalen Kapitalmarktsystem oder Großkonzernen wünschen, haben wir uns entschieden Sie einzuladen, mit Genussrechten die Finanzierung gemeinsam mit uns zu etablieren.
So wird Ihr Geld investiert
Die aktuelle Auftragslage und Nachfrage für unsere umweltfreundlichen und sicheren Salzwasserbatterien und GREENROCK Stromspeicherprodukte sind aktuell ein Vielfaches unserer Liefermöglichkeiten. Aktuell werden die Salzwasserbatteriezellen in Asien gefertigt. Um der großen Nachfrage Rechnung zu tragen und den nachhaltigen Wandeln zu grüner Energie mit grünen Batterien zu ermöglichen, wird die Zellfertigung lokal in Europa aufgebaut. Sie wird zehnmal so große Fertigungskapazitäten haben, als die derzeitigen Produktionskapazitäten aus Asien zulassen.
Wir erwarten uns daraus eine stabile Versorgung mit der Möglichkeit flexibel auf Kundenanforderungen reagieren zu können. Des Weiteren werden wir die, im Unternehmen befindlichen jahrelangen Erfahrungen im Bereich einer hochqualitativen Fertigung mit dazugehörigen Qualitäts- und Prozessüberwachung einfließen lassen, um die höchstmögliche Produktqualität garantieren zu können.
Die Räumlichkeiten für die Batteriezellen Fertigung werden wir mieten, wir investieren somit nicht in eine Immobilie. Die Gelder werden für Fertigungsmaschinen, Qualitätssicherungs-Instrumente, hochwertiges Personal und Batterie-Test Equipment investiert werden.
Das Investitions-Volumen wird 5 Mio. Euro betragen. Neben dem Genussschein Kapital wird die Finanzierung über Förderdarlehen und dem eigenen, erwirtschafteten Cash Flow finanziert werden.
Die häufigsten Fragen zum Grüne Batterie Genussschein
Wir haben hier für Sie einige Fragen zusammengefasst, die Sie sich womöglich stellen werden.
Mit gegenseitiger Vertragsunterzeichnung und Eingang der Zahlung werden auch Ihre Gutscheinrechte für den Kauf eines GREENROCK Systems aktiviert. Wenn Sie eine Bestellung tätigen, bitten wir Sie um die Referenzangabe: Gutschein/e Genussrecht für Vor- und Zuname Genussrechtsbesitzer*in. Bereits im Auftrag werden die Gutscheine berücksichtigt und der verminderte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Vorgehensweise ist unabhängig davon, ob Sie Elektroinstallateur oder Endkunde sind.
1. Sichten Sie die Unterlagen. Sie können alle Dokumente von dieser Seite herunterladen oder unter [email protected] oder Tel. 0043 7200 10188-45 anfragen.
2. Bekanntgabe Ihrer Daten zum Genussrechtsvertrag über [email protected]. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt.
3. Sie erhalten den vorgefertigten Vertrag von uns zur Unterzeichnung
4. Senden Sie den unterzeichneten Vertrag per PDF-Scan an uns retour.
5. Der Vertrag ist rechtsgültig.
6. Sobald das Mindestvolumen von 500.000 Euro Genussrechten erreicht ist. Erbitten wir um Zahlung laut Vertragsvereinbarung.
7. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Bestätigung unsererseits.
Der Wertgutschein kann jederzeit während der Laufzeit des Genussrechtsvertrages eingelöst werden.
Das Genussrecht ist eine Forderung gegenüber der BlueSky Energy GmbH, die in die Verlassenschaft des(r) Verstorbenen fällt. Das heißt, diese Forderung bleibt aufrecht und geht auf die gesetzlichen Erben über.
Nein, die Übertragung des Genussrechts ist ausgeschlossen.
Die BlueSky Energy GmbH ist nicht insolvenzgefährdet. Das Unternehmen wurde 2014 gegründet und ist jedes Jahr gewachsen. Wir sind ein stabiles und erfolgreiches Unternehmen, welches von den Eigentümern mit einem guten Eigenkapitalpolster ausgestattet wurde. Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen in der Branche erzielen wir durch kontrolliertes Wachstum ein positives Jahresergebnis.
Die Genussrechtsinhaber bekommen von uns umfassende Informationen, jährlich die aktuellen Bilanzkennzahlen sowie die Möglichkeit, sich persönlich in unserem Betrieb über den Fortgang der Geschäfte genau zu informieren. Es besteht völlige Transparenz.
Rein rechtlich wird bei einer Insolvenz die Forderung aus dem nachrangigen Kapital (Genussrecht) nach Rückerstattung des nicht nachrangigen Fremdkapitals (z. B. Bankkredite) abgegolten. Dies führt in der Regel zum Verlust eines Teiles oder auch des gesamten Kapitals für den Genussrechtsinhaber.
Nach Ablauf von 5 Jahren wird das Nominale des Genussrechts, samt in diesem Jahr aliquot anfallender Gewinnanteil, an den Genussrechtsinhaber überwiesen und der Genussrechtsvertrag endet.
Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziert nachrangiges Darlehen“ – im Rahmen des am 1.9.2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetzes. Wir haben damit eine auch rechtlich saubere Lösung gefunden.
Grundsätzlich sind Gewinnerträge zu versteuern. Wenn Sie jedoch nicht selbständig erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,– pro Jahr steuerfrei beziehen. Geht Ihr zusätzliches Einkommen über EUR 730,– hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Bei Unklarheiten oder wenn Sie als Investor nicht österreichischem Steuerrecht unterliegen empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.
Details Genussrechte
Alle Details finden Sie im nachfolgenden Downloadbereich und im Genussscheinvertrag, den Sie telefonisch oder auf dieser Seite anfordern können.
